Der Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen. Da die Grundschule An der Leybucht jedoch nur einzügig ist, bestände der Schulelternrat nur aus vier Personen. Aus diesem Grunde hat der Schulelternrat im Oktober 2005 eine nach dem Schulgesetz zulässige „Besondere Ordnung“ gegeben. Danach bilden nicht nur Vertreter der Klassenelternschaften den Schulelternrat, sondern er wird um deren Stellvertreter erweitert. Dadurch wird unsere Arbeit an dieser kleinen Grundschule auf eine breitere Basis gestellt.

Der Schulelternrat tagt je nach Bedarf ein- bis zweimal im Schulhalbjahr. Er vertritt die Interessen der Eltern und der Kinder und stellt die Kontaktperson zwischen Eltern und Lehrer dar. Der Schulelternrat organisiert Informationsveranstaltungen für die Eltern. Er unterstützt bei Veranstaltungen der Schule wie z. B. Schulfeste, Sponsorenlauf, Fußballturnier, Müllsammelaktion usw.

Der Schulelternrat wirkt auch bei der Erstellung der Schulordnung, des Schulprogramms und der dazugehörigen Konzepte mit.

Das neue Gremium „Schulvorstand“ kann an unserer Schule nicht eingesetzt werden, da die Voraussetzung von mindestens vier vollbeschäftigten Lehrkräften an der Grundschule nicht erfüllt ist. Die Aufgaben des Schulvorstandes werden von der Gesamtkonferenz übernommen.

Im Schulelternrat bietet sich für engagierte Eltern die Chance, am Schulleben teilzunehmen. Wir freuen uns daher immer auf aktive Eltern.

 

Teilnehmer/innen der ersten Schulelternratssitzung im Schuljahr 2017/18:

Frau Eilers-Riemekasten (1. Vorsitzende), Frau Kramer, Frau Oldewurtel, Frau Chr. Poppinga, Frau Rosendahl (bisherige Vorsitzende), Frau Schröder, Herr Ennen, Herr Neukämper (2. Vorsitzender), Herr Sjuts

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